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AGB

RECHTE UND PFLICHTEN

Der Fotograf überträgt dem Kunden das private Nutzungsrecht der Fotografien/Videos.Eine Nutzung für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ist voher mit dem Fotografen abzuklären.Bei Veröffentlichung der Fotografien/Videos (Print/Web) muss der Name des Fotografen
(©fazenyfotografie / Laura Fazeny) angeführt werden.

Fazeny Fotografie ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihr hergestellte Bilder/Videos zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche.

Soweit der Kunde von Fazeny Fotografie Weisungen über zu fotografierende Personen, Locations oder Gegenstände erteilt hat, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Abbildungen dieser Personen, Locations oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Entsprechende Rechte von betroffenen Dritten
holt der Kunde ein.

Stil, Inhalt und Art der Aufnahmen orientieren sich an der Stilrichtung des Fotografen. Eine Veränderung der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. (Farbe, Zuschnitt, etc. )

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sowie Diebstahl sprechen sich Fotograf und Kunde gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt Fazeny Fotografie keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

 

STORNOBEDINGUNGEN

1. Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten
folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
Bis zu 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30% der Auftragssumme
Bis zu 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 50 % der Auftragssumme
ab 1 Woche vor der Hochzeit: 70% der Auftragssumme

2. Für Stornierungen aller sonstigen Fotoaufträge (keine Hochzeit) gelten
folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
Wird ein Shooting kürzer als 5 Tage vor dem Termin storniert und kein Ersatztermin vereinbart, wird eine Stornogebühr von € 50,00 verrechnet und muss innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden.

3. Sollte der Fotograf durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen nicht zum vereinbarten Termin erscheinen können, wird dieser Umstand dem Kunden oder der Kundin baldestmöglich vorab mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Der Fotograf wird sein bestmögliches tun, um einen passenden Ersatzfotografen zu finden, dies kann jedoch nicht garantiert werden. Ebenso nicht unter den gleichen Konditionen wie mit dem Fotografen vereinbart.

Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen etc.)
und Einwirkungen von Außen sowie technische Gebrechen.

 

LIEFERUNG

Der Fotograf behält sich eine Vorauswahl der Bilder nach technischen Aspekten vor, so werden zb unscharfe, falsch belichtete Bilder, etc. im vorherein aussortiert und nicht dem Kunden zur Auswahl übermittelt. Der Kunde erhält die nach technischem Ausschuss verbliebenen Fotos zur Auswahl. Wählt der Kunde nicht binnen 14 Tagen Werke aus welche er entwickelt/bearbeitet haben möchte so fällt dies in den Verantwortungsbereich des Fotografen. Darauf wird der Kunde vom Fotografen bei Übermittlung der auszuwählenden Fotos ausdrücklich hingewiesen. Die Lieferung des Werkes erfolgt nach Vereinbarung entweder über das Internet als Download. Angaben über eine Lieferzeit sind nur verbindlich wenn ein konkreter Termin ausdrücklich vom Fotografen zugesichert wurde. Bei einem vereinbarten Termin haftet der Fotograf nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Fristversäumnis, ausdrücklich nicht bei höherer Gewalt.

 

ZAHLUNG

Für die erbrachten Leistungen wird ein entsprechendes Honorar vereinbart. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Fotografen. Fälligkeit mit Aushändigung. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz vereinbart (privat: 4% Verzungszinsen laut § 1000 ABGB, gewerblich: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz laut § 456 UGB)

Bei einem umfangreicheren Auftrag können nach Abschluss einzelne Teilrechnungen gestellt werden.

 

SONSTIGES

Der Kunde versichert, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit  Fazeny Fotografie im Vorfeld abgestimmt zu haben. Sämtliche Fragen wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Kunden beantwortet.

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